Die Wohnungsbauprämie ist der jahresweise gezahlte Zuschuss des Staates auf Einzahlungen in einen Bausparvertrag. Seit der Reform von 2021 beträgt der Prämiensatz einheitlich 10 Prozent auf die prämienbegünstigten Einzahlungen — und ist damit spürbar höher als in den Jahren davor. Im Jahr 2026 gelten die reformierten Konditionen unverändert weiter.
Dieser Ratgeber fasst die praxisrelevanten Punkte an einem Ort zusammen: die Einkommensgrenzen, die Höchstbeträge, die Regel zur wohnwirtschaftlichen Verwendung (mit der Sonderregel für unter 25-Jährige), das Zusammenspiel mit Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester sowie den Antragsweg über die Bausparkasse. Rechtsgrundlage ist das Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) in der ab 2021 gültigen Fassung.
Was die Wohnungsbauprämie im Jahr 2026 ist
Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Zulage von 10 Prozent auf die prämienbegünstigten Einzahlungen in einen Bausparvertrag bei einer deutschen Bausparkasse. Die Zulage wird jährlich beantragt, vom Finanzamt geprüft und dem Bausparvertrag gutgeschrieben. Für Alleinstehende sind bis zu 700 Euro Einzahlungen pro Jahr prämienbegünstigt, für zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner bis zu 1.400 Euro. Daraus ergibt sich eine Höchstprämie von 70 bzw. 140 Euro pro Jahr.
Die Prämie ist die zweite Säule der klassischen Bausparförderung in Deutschland — neben der Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen (VL). Sie richtet sich an Sparer, die eigenverantwortlich für Bau, Kauf oder Sanierung einer eigenen Immobilie ansparen. Wer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 25 Jahre alt ist, darf die Bausparsumme später einmalig auch frei verwenden, ohne die Prämie zurückzahlen zu müssen.
Was sich 2026 ändert — und was gleich bleibt
Für das Jahr 2026 gilt der gesamte Reformstand von 2021 unverändert weiter. Der Prämiensatz bleibt bei 10 Prozent, die Höchstbeträge der prämienbegünstigten Einzahlungen bei 700 bzw. 1.400 Euro und die Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) bei 35.000 Euro für Alleinstehende bzw. 70.000 Euro für zusammen veranlagte Paare.
Die wichtigste Konsequenz für Sparer, die 2026 einen Bausparvertrag abschließen oder weiterführen: die Planungsgrundlage ist stabil. Wer die Einkommensgrenze zuverlässig einhält und den Jahreshöchstbetrag ausschöpft, kann fest mit der vollen Zulage von 70 bzw. 140 Euro rechnen. Bausparkassen, das Bundesministerium der Finanzen und die Finanzverwaltung setzen die Reformregeln unverändert um.
Die 10 Prozent gelten auf die Einzahlungen, nicht auf die gesamte Bausparsumme. Diese Unterscheidung führt am häufigsten zu Missverständnissen bei Neusparern.
Wer Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat
Die Voraussetzungen lassen sich in drei Gruppen einteilen: Anforderungen an die Person des Sparers, an das Einkommen und an den Bausparvertrag selbst. Alle drei müssen für das jeweilige Kalenderjahr erfüllt sein, sonst geht die Prämie für dieses Jahr verloren.
- Mindestalter 16 Jahre zum Zeitpunkt der Einzahlungen im jeweiligen Kalenderjahr;
- Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland);
- Bereitschaft, die Bausparsumme — von der Sonderregel für unter 25-Jährige abgesehen — später wohnwirtschaftlich zu verwenden.
- Alleinstehende: zu versteuerndes Einkommen (zvE) bis 35.000 Euro im Kalenderjahr;
- Zusammen veranlagte Ehepaare bzw. eingetragene Lebenspartner: zvE bis 70.000 Euro;
- Maßgeblich ist das zvE laut Einkommensteuerbescheid — nicht das Bruttoeinkommen. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern die Bemessungsbasis.
- Vertrag bei einer zugelassenen deutschen Bausparkasse;
- Einzahlungen im jeweiligen Kalenderjahr in der geltenden Höhe;
- Bindung an die wohnwirtschaftliche Verwendung nach Zuteilung — ausgenommen die einmalige Freiverfügung für unter 25-Jährige;
- Antrag auf Wohnungsbauprämie für das jeweilige Jahr (in der Regel jahresweise, spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres).
Wie die 10-Prozent-Zulage im Detail berechnet wird
Die Berechnung ist unkompliziert: 10 Prozent auf die prämienbegünstigten Einzahlungen des Kalenderjahres, bis zum jeweiligen Höchstbetrag. Wer als Alleinstehender genau 700 Euro einzahlt, erhält 70 Euro; wer 400 Euro einzahlt, erhält 40 Euro; wer 1.000 Euro einzahlt, erhält trotzdem nur 70 Euro (die 300 Euro darüber sind nicht prämienbegünstigt).
Ein zusammen veranlagtes Paar mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 62.000 Euro zahlt in seinen Bausparvertrag 1.400 Euro pro Jahr ein — also den vollen prämienbegünstigten Betrag. Das Paar erhält dafür 140 Euro Wohnungsbauprämie pro Jahr. Über eine Ansparphase von sieben Jahren summiert sich das auf 980 Euro an staatlicher Zulage, zusätzlich zu den 9.800 Euro Eigenleistung und den vom Bausparvertrag gezahlten Zinsen. Beispielhafte Werte, gerundet.
Wichtig: die Prämie wird dem Bausparvertrag erst mit der Zuteilung ausgezahlt (oder mit einer späteren Freischaltung im Falle der Freiverfügung für unter 25-Jährige). Wer den Vertrag vorher auflöst oder das Geld anders verwendet, verliert in der Regel den Prämienanspruch für die betroffenen Jahre. Die Bausparkasse bucht die Zulage jahresweise in einem separaten Konto und schreibt sie zum Zeitpunkt der Zuteilung dem Hauptvertrag gut.
Der Bausparvertrag bleibt in Deutschland das am weitesten verbreitete Instrument für die Kombination von Ansparen und späterem Immobilienkredit.
Wie der Prämienantrag praktisch abläuft
Der Antrag läuft vollständig über die Bausparkasse. Es gibt keinen separaten Antrag beim Finanzamt: die Bausparkasse stellt den Vordruck bereit, sammelt die Angaben ein und übermittelt die relevanten Daten elektronisch an das zuständige Finanzamt, das die Einkommensgrenze prüft und die Zulage freigibt.
- Bausparvertrag prüfen oder abschließen bei einer zugelassenen deutschen Bausparkasse (LBS, Schwäbisch Hall, Wuüstenrot, Deutsche Bank Bauspar, Debeka u.a.).
- Einzahlungen leisten im laufenden Kalenderjahr — bis 700 Euro (Alleinstehende) bzw. 1.400 Euro (Paare).
- Einkommensbescheid für das Vorjahr abwarten und die Einkommensgrenze prüfen.
- Prämienantrag auf dem Formular der Bausparkasse ausfüllen (jahresweise, spätestens innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Sparjahres).
- Übermittlung: die Bausparkasse leitet den Antrag mit den Einzahlungsdaten elektronisch an das Finanzamt weiter.
- Gutschrift: nach Prüfung des zvE erfolgt die Buchung der Zulage im separaten Prämienkonto beim Vertrag.
Fristen und Beträge auf einen Blick
Ein Überblick über die vier zentralen Werte, mit denen die gesamte Regelung praktisch arbeitet. Wer diese Zahlen einhaltet, hat die Prämie im Regelfall abgesichert — wer sie übersieht, verliert sie für das jeweilige Jahr.
Für Einzahlungen im prämienbegünstigten Jahr.
Auf die prämienbegünstigten Einzahlungen im Kalenderjahr.
Pro Jahr, Alleinstehende bzw. zusammen veranlagt.
Alleinstehende bzw. zusammen veranlagt, laut Einkommensteuerbescheid.
Wohnwirtschaftliche Verwendung — und die Ausnahme für unter 25-Jährige
Die Wohnungsbauprämie ist grundsätzlich an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gekoppelt. Zulässig sind der Bau oder Kauf eines Eigenheims, der Erwerb einer Eigentumswohnung, Sanierungen und Modernisierungen an einer bereits vorhandenen Immobilie sowie die Tilgung eines Bau- oder Erwerbsdarlehens für Wohnraum.
Die Reform 2021 hat eine wichtige Ausnahme geschaffen: Sparer, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch unter 25 Jahre alt sind, können die Bausparsumme — einmalig, mit einer siebenjährigen Bindung an den Vertrag — später auch frei verwenden, ohne die Prämie zurückzahlen zu müssen.
| Merkmal | Vertragsabschluss vor 25 | Vertragsabschluss ab 25 |
|---|---|---|
| Prämienanspruch | Ja, bei Erfüllung der Einkommensgrenze | Ja, bei Erfüllung der Einkommensgrenze |
| Verwendung der Auszahlung | Einmalig frei wählbar (nach 7 Jahren Bindung) | Nur wohnwirtschaftlich |
| Höchstalter für Vertragsabschluss | Bis vor 25. Geburtstag | Keins |
| Prämiensatz | 10 % | 10 % |
Kombination mit anderen Förderungen
Die Wohnungsbauprämie lässt sich mit einer Reihe weiterer Wohnbauförderungen kombinieren. Vollständig kompatibel ist sie mit der Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen; getrennt (mit eigenem Konto) fährt man mit Wohn-Riester; unabhängig davon greifen KfW-Kreditprogramme am Kaufzeitpunkt.
| Förderung | Kombinierbar mit WoP | Hinweis |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer-Sparzulage (VL) | Ja | Bis 470 Euro pro Jahr an VL-Einzahlungen zusätzlich prämienbegünstigt (9 % Zulage), eigene Einkommensgrenze. |
| Wohn-Riester (Bausparen) | Getrennt | Wohn-Riester läuft in einem separaten Vertrag mit eigener Zulage — nicht am selben Konto stapelbar, parallel jedoch möglich. |
| KfW-Wohneigentumsprogramm | Ja | KfW-Darlehen am Kaufzeitpunkt sind unabhängig von der Bauspar-Ansparphase. |
| KfW 300 «Wohneigentum für Familien» | Ja | Getrennter Kredit mit eigenen Voraussetzungen (Kinder, Einkommen); berührt die Prämie nicht. |
| Baukindergeld | Nein | Das Programm wurde 2021 für Neuanträge beendet und ist für Neu-Sparer nicht mehr relevant. |
| Länder- und kommunale Zuschüsse | Je nach Land | Regelungen unterscheiden sich pro Bundesland — Programme der jeweiligen L-Bank oder N-Bank prüfen. |
Typische Fehler beim Beantragen
Der Fehler, der Sparern am häufigsten die Prämie kostet, ist das knappe Überschreiten der Einkommensgrenze. Die 35.000 Euro (bzw. 70.000 Euro) sind eine harte Grenze: schon 1 Euro darüber und die gesamte Zulage für das betreffende Kalenderjahr entfällt. Wer die Grenze absehbar erreichen wird, sollte prüfen, ob zulässige Werbungskosten oder Sonderausgaben das zvE noch senken.
Ein zweiter häufiger Fehler ist die verspätete Antragstellung. Die Antragsfrist endet zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres — danach ist die Zulage für dieses Jahr endgültig verloren. Wer den Antrag vergisst und mehrere Jahre zusammenrechnet, kann bei einer Jahreshöchstprämie von 140 Euro schnell auf einen mittleren dreistelligen Betrag verzichten.
Der teuerste Fehler in den Leseranfragen der Redaktion ist der Abschluss eines Bausparvertrags ab 25 Jahren ohne klare wohnwirtschaftliche Verwendungsabsicht. Wer die Bausparsumme später doch anderweitig verwenden will, verliert rückwirkend die Prämien für alle betroffenen Jahre. Klarheit über das Verwendungsziel vor Vertragsabschluss ist die wirksamste Absicherung.
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